Kassensicherungsverordnung 2020 (KassenSichV)
Ab Januar 2020 gilt eine aktualisierte Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Für Nutzer von Kassensystemen bedeutet das, ihre Kassensysteme entsprechend auf den neuesten Stand zu bringen. Bei Verstößen droht im schlimmsten Fall eine empfindliche Strafe.
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